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Tipps & Tricks

Recht und Verträge im Musikgeschäft





Wurde Dein Demo von einem Label als gut und vielversprechend beurteilt, so sollte ein Vertrag folgen, der den weiteren Verlauf und eine klare Aufgabenverteilung definiert.

Du könntest auf Manager treffen, die vom Geschäft mit Sicherheit mehr verstehen als Du, dieses Skript soll Dir dabei helfen zu verhindern, dass du als Musiker „über den Tisch gezogen" wirst, den das Musikgeschäft ist knallhart. Ein Vertrag soll dem Musiker zum einen wirtschaftliche Vorteile bringen, zum anderen soll er seine Persönlichkeit und seine künstlerische Identität verteidigen.



Grundlagen:

Urheber & Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrechtsgesetz (09.09.1965) schützt deine Lieder und Werke vor dem Missbrauch durch andere (Nutzung, Vermarktung etc.), des weiteren hast Du das Recht dich am Gewinn zu beteiligen wenn jemand deine Lieder ohne Deiner Zustimmung vermarktet.

Der Schutz des Urheberrechts beginnt, sobald die geistige Schöpfung in wahrnehmbarer Form zutage getreten ist - also bereits während der Produktion. Es ist jedoch ratsam diese mit Angabe des Datums auf CD (oder andere Datenträger) zu speichern. Dadurch kann nachgewiesen werden zu welchen Zeitpunkt Dein Werk erschaffen wurde. Es gibt da einen beliebten und einfachen Trick: Packe die CD mit Deiner neuesten Produktion in einen Briefumschlag, vermerke darauf das Produktionsdatum und schicke es an Dich selbst. Der Poststempel wird vor Gericht anerkannt und trägt das Datum an dem Du den Brief losgeschickt hast. Du darfst nun den Brief logischerweise nicht öffnen, das soll im Falle des Falles nur das Gericht tun. So kannst Du beweisen, das Du der Urheber (Erfinder) bist.

Du kannst Deine Produktion auch beim Notar „eidesstattlich versichern" lassen, das ist jedoch viel aufwändiger und kostspieliger als eine Briefmarke aufzukleben.

Miturheber

Ein Werk kann auch durch mehrere Personen gemeinsam geschaffen worden sein. In diesem Falle gilt das gleiche wie oben, jedoch steht den Miturhebern gemeinsam das Recht zur Veröffentlichung und Verwertung des Werkes zu. Eine Änderung darf jedoch nur mit Zustimmung aller Beteiligten vorgenommen werden. Hier wäre es vorteilhaft klar festzulegen wer was gemacht hat und wie die Beteiligungen wären (z.B. in Prozent oder Musik / Text). Man sollte sich, wenn möglich, bereits im Vorfeld einigen, wie ein eventueller Gewinn verteilt werden soll.

Herausgeber

Wird der Urheber im Vertrag nicht angegeben, so gilt der Herausgeber (Plattenfirma etc.) als ermächtigt die Rechte des Urhebers (also Deine) geltend zu machen. Die Aufgabe des Herausgebers ist z.B. die Reproduktion des Tracks im professionellen Studio, das Pressen von Musterplatten (für DJ’s) oder CD’s u.s.w. Den Herausgebern, also den Plattenfirmen oder auch Labels genannt, sind Meistens auch Verlage angekoppelt.

Verleger

Verleger (Verlag) haben die Aufgabe das Produkt (Musterplatte, CD, etc.) zu vermarkten und „unter’s Volk" zu bringen. Ist in dem Vertrag also auch kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, dass der Verleger ermächtigt ist Deine Rechte geltend zu machen - also Dein Geld abzukassieren.

Praxis im Techno-Bereich

Im Techno-Bereich allgemein ist es üblich, das die Plattenfirmen auch die Vermarktung übernehmen, da die Auflagenhöhe relativ gering und überschaubar bleibt. Ab einer höheren Stückzahl wird ein Verlag beauftragt. Daher aufpassen: solltest Du Techno oder ähnliches produzieren und einen Erstvertrag mit einem unabhängigen Verlag abschließen, dann kann es sein, das nicht so viel dabei herauskommt. Dieser muss also erst einmal eine Plattenfirma finden die da mitspielt. Du hast damit u.U. die Rechte an Deinen Liedern dem Verlag übertragen und nichts passiert weiter. Im schlimmsten Fall bist Du in einer Sackgasse gelandet und Deine Lieder im Nirwana.

Soll deine Produktion also herauskommen, ist eine Vereinbarung (Vertrag) vor allem mit dem Herausgeber notwendig (eventuell auch gleichzeitig mit dem Verlag). Dadurch erlangst Du auch das Recht, das Deine Lieder z.B. im Radio gespielt werden können. Jedes mal wenn ein Dritter (z.B. Radiosender, DJ, TV u.s.w.) gebrauch von Deinem Stück macht meldet er es an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.). Diese sorgt dafür, dass Du Deine Kohle dafür bekommst. Da die Mitgliedschaft in der GEMA viel Geld kostet bzw. du ein Mindesteinkommen haben musst, kannst Du diese also über den Vertrag mit der Plattenfirma erlangen. Spätestens bei der GEMA muss angegeben werden, wer was komponiert oder getextet hat, wegen der gerechten Vergütung.





Vertragsarten:

Werksvertrag

In Werksverträgen werden Rechte an bestimmten Werken übertragen, also z.B. an einem Song. Du bist dann berechtigt, weitere Werke bei anderen Labels unterzubringen.

Zudem kannst Du jedes mal neu verhandeln und mit steigendem Bekanntheitsgrad mehr verlangen. Das ist einer der gängigen Verträge im Techno-Bereich! Du gehst kein Risiko ein.

Exklusiv-Autorenverträgen

In Exklusiv-Autorenverträgen wird vereinbart, das Du für eine bestimmte Zahl von Jahren nur in diesem Verlag etwas veröffentlichen darfst. Hohe Gesamtbeträge versprechen ein schönes Einkommen für jede Veröffentlichung. Finger weg von diesen Verträgen!

Der Verlag hat hier klar die Oberhand und kann dich knebeln, ohne das Du eine Chance hast herauszukommen - unter Umständen Jahrelang! Das heißt all Deine Produktionen bis auf eine könnten unter Umständen in der Schublade des Verlages einstauben und Du siehst keinen Cent dafür. Mögliche Begründung: Der erste Track war gut, die anderen nicht, daher keine Veröffentlichung, also kein Geld, dafür aber das Verbot bei einem anderen zu Veröffentlichen - tolle Sache!

Bandübernahmevertrag

Diesen Vertrag gibt es zum einen zwischen dem Musiker und dem Label, zum anderen zwischen dem Label und weiteren Lizenznehmern (z.B. Rundfunk und Fernsehen).

Achtung: Solltest Du auf eigene Kosten ein Mastertape herstellen (hochwertige Produktion - Verkaufsfähig) dann steht Dir natürlich auch eine höhere Vergütung zu, da Du die Produktionskosten des Mastertapes im Vorfeld getragen hast. Angemessen sind ca. 15% vom Händlerabgabepreis.

FAZIT

Achte genauestens was in dem Vertrag steht, lasse Dich nicht auf langjährige Sachen ein, es bringt für einen Newcomer nichts! Versuche Vorschüsse auszuhandeln, eventuell auch für die Herstellung eines Mastertapes, wenn Du das selbst finanzieren möchtest oder musst. Die prozentuale

Beteiligung an den Einnahmen sollte zu Deinen Gunsten gestaffelt sein. Sicherlich muss die Plattenfirma mit den Einkünften vorab Ihre Kosten decken. Ab einem gewissen Punkt, läuft aber der Nettogewinn für die Plattenfirma. Deshalb ist es angemessen, das Du ab einem gewissen Umsatz eine höhere prozentuale Beteiligung erhältst!

Vergesse nicht: Lieber keinen Vertrag als ein Knebelvertrag - wenn Du gut bist, wirst Du mit Leichtigkeit auch einen anderen Vertragspartner finden.

Solltest Du weitere Einzelheiten wissen wollen, dann empfehle ich Dir das Taschenbuch

„Mein Recht als Musiker", erschienen im K.O.M. Bühnen- und Musikverlag.

Die Texte sind leicht verständlich und das Buch ist durchaus erschwinglich.

In diesem Sinne - Viel Erfolg!

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Es wird weder vomautor noch von mir Haftung für das oben stehende übernommen!

Quelle: http://mitglied.lycos.de/lassmameirua/
Das ist die Realität!!! Wilkommen!!
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