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Normale Version: Musikplagiat
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Irrtum:
Man darf eine gewisse Anzahl von Noten, Takten oder Sekunden eines Musikstückes kopieren, ohne dass man eine Urheberrechtsverletzung begeht.

Richtig ist:

Ob Urheberrechte an einem Musikwerk verletzt werden, lässt sich nicht an der Anzahl der übernommenen Noten, Takte oder Sekunden festmachen, sondern an der Erkennbarkeit der übernommenen Melodie.

UrhG (Urheberrechtsgesetz)
§2 Geschützte Werke

Abs. 1 Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbilderwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Abs. 2 Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

§24 UrhG Freie Benutzung

Abs. 1 Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Abs. 2 Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

So viel dazu und das ist hier die genaue Wahrheit zu dem Urheberrecht!!!
Danke für die Info.

Wie bei allen Gesetzen ist es wohl Auslegungssache. In diesem Fall: Ab wann ist eine Melodie wiedererkennbar?
Es gab vor einigen Wochen auf telepolis und youtube einen Artikel bzw. ein Video, bei dem gezeigt wurde, wie
ein "aktueller" Hit nahezu eine 1:1 Kopie eines bereits älteren Liedes neuverwurschtelt wurde. Ich weiß leider
weder den Namen des Liedes, noch die der beiden Künstler... also den Originalen und den "Plagitor". Aber
das Video war, so es denn wirklich authentisch ist, sehr aufschlußreich. Im Video wird gezeigt, wie die beiden
Lieder als Wellenform aussehen (okay, das ist vielleicht nicht so der Beweis) und es wurden beide Musikstücke
gleichzeitig abgespielt, bzw. kurz hintereinander. Im Video werden vom Plagiatlied Spuren stummgeschaltet
und es wird immer deutlicher, daß es sch um eine 1:1 Kopie handelt.
Weiß jemand, welchen Song ich meine?

Bei solchen Fällen dürfte es vor Gericht relativ leicht aussehen. Nur bleibt die Frage, ab wann die Melode erkennbar
ist.

Ist es ein kurzer Basslauf à la "doopDabboodawoopdadaboodab" oder Teile des Refrains? Ein bestimmter Schlagzeugpart,
wie ein prägnantes Fill?

Zer0th
nur so als ergänzung ..das war der timbaland "klau" skandal ...einmal mit ringtones und einmal für die aktuelle nelly furtado scheibe ...schätze ich mal zumindest
Beschwerde: http://youtube.com/watch?v=M4KX7SkDe4Q
Antwort: http://youtube.com/watch?v=ATkHbfbQAc4
Na dass ist ja ein dicker hund !!!

Krass , sag ich da nur!

hätte gerne noch dass antwort video gesehen aber youtube hat es schon rausgenommen!

was passiert jetzt mit dem timberland , darf bestimmt strafe zahlen

das orginal hört sich an wie aus c64 oder amiga zeiten Hmm.....
hehe naja die DJs freun sich bestimmt lol.
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