01.11.2005, 23:28
Verfasst am: 28.10.2004, 21:51 von Datronixx
Datronixx schrieb:Ich denke, das Covern eigentlich erlaubt ist, auch mit Urheberrechtgeschützten Songs, denn wenn ich so überlege, gibt es ja nicht viele Töne auf der Welt, ohne jetzt auf Special Effects einzugehen. Es kann tatsächlich passieren, das man sogar die gleichen Töne trifft, wie jemand anderes, solange die Idee, die eigene ist oder von der Band, finde ich, bleibt es das Original-Lied.
Oder :?:
saschbold schrieb:nen e-mail freund von mir hat den anfang eines liedes genauso gemacht wie shiva shandra...(titel) schaukelpherd wen euch das was sagt und er kante das lied nicht einmal.das fand ich zu hart.
gruß saschbold
Blaise schrieb:Hier ein Auszug der AGB's von http://www.MyOwnMusic.de
Zitat:
[...]
3. Der Künstler sichert verbindlich zu, dass er
a) alleiniger Inhaber der Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte aller zur Verfügung gestellten Musikstücke, Bilder und sonstigem Material sowie Teile derselben ist;
b) sofern er nicht alleiniger Urheber der im Rahmen des gedanklichen Inhalts der zur Verfügung gestellten Werke, Bilder und sonstigen Materials ist, ermächtigt ist, über die Rechte der (Mit-) Rechteinhaber sonstigen Mitwirkenden und Mitberechtigten bindend zu verfügen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, MyOwnMusic.de die anderen Rechteinhaber unaufgefordert zu benennen und seine Ermächtigung auf Verlangen von MyOwnMusic.de nachzuweisen.
c) uneingeschränkt über die MyOwnMusic.de eingeräumten Rechte verfügen kann, er insbesondere diese Rechte noch nicht an Dritte auf ausschließlicher Basis vergeben hat und dass insbesondere seine Werke frei von Verwertungsrechten (GEMA, GVL etc.) sind und weder Texter noch Komponisten GEMA-Mitglieder sind;
d) mit der Herstellung sowie Verbreitung des Werks nicht gegen geltendes Recht verstößt und seine Werke frei sind von jeglichen Rechten Dritter, die die Einspeisung und Verbreitung durch MyOwnMusic.de beeinträchtigen;
e) bei Verstößen gegen solches geltendes Recht sowie Rechten Dritter an einem Werk, berechtigte Ansprüche Dritter hieraus vollumfänglich übernimmt;
f) sollten Rechte Dritter geltend gemacht werden, er sich bereit erklärt, MyOwnMusic.de von sämtlichen Schadensersatzforderungen Dritter, einschließlich daraus resultierender Verfahrenskosten wie etwa Abmahnkosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren freizuhalten;
g) jede zukünftige Ãânderung bei den Punkten 3. a) bis d) sofort schriftlich MyOwnMusic. de mitteilt;
h) keine Viren oder andere zerstörerische Funktionen über MyOwnMusic.de verbreiten wird;
i) alle eingegebenen Texte (auch Texte von Musikstücken), Fotos und sonstige Materialien nicht jugendgefährdend oder rassistisch sind;
[...]
Zitat Ende:
Blaise
GEH(irn)TOmore schrieb:was lehrt uns die sache jedes lied hören und wenn man es nachmacht nie veröffentlichender nachteil daran ist alleerdings das man dann nur selber was von der musik hat
-> also drauf sch***en und einfach machen dann einen guten anwalt organisieren dann passt das schon (der mist am anwalt ist wiederrum das man auch nicht weniger zahlt als im schuldig falle
)
wirklich sehr verzwikte situation,wobei ich der meinung bin wenn nur ein teil der melodie gleich ist kann man das nicht als verletztung des urheberrechts ansehen aber sagt das ersma der gema (ich kenne so viele lieder die sich am anfang gleich oder zumindest ähnlich anhören das man glaub ich jeden menschen auf der welt der musik macht irgendwie an arsch bekommen könnte das sollten die mal bedenken)
Trinker schrieb:covern ist erlaubt so lange man es nicht public macht. d.h. verkauft oder irgendwo im netz oder so zum downloaden anbietet!!!
wenn man covert dann eines beachten* immer den urheber (alle!!!!) anschreiben und fragen ob man mit einem cover was machen darf. dann gibts, sofern es ein guter track ist ein ok. nur der hacke ist du musst so gut wie alles an den urheber abdrücken! naja -egal- sofen man wie mit call on me sich einen namen machen kann ohne etwas zu verdienen ist das schon was wert! die nächste single wird von ihm gekauft ohne zu wissen ob die gut ist. und das it eben das was profil unter covern verstehen. einmal was covern ohne geld zu verdienen und dann mal richtig absahnen mit nem track der eigentlich scheisse ist*
gruß euer Trinker
tERMoBLUe schrieb:ansonsten sind laut GEMA samples, welche die länge von 3 sekunden nicht übersteigen sollten, anderer künstler freigegeben worden...hab mich da persönlich erkundigt...es gibt aber ausnahmen auf ganz bestimmte melodieabläufe, so zb. einen trompetenpart von luis amstrong...aber im großen und ganzen funktioniert das ganze wirklich reibungslos, wenn sich mit dem jeweiligem label oder künstler in verbindung gesetzt wird
...
aber wat nen thema - covern ist überhaupt nicht mein ding...obwohl es definitiv total geniale melodien gegeben hat...aber so viel vielfalt sollte sein, daß zwar die "alte generation" an mukke mit zur orientierung dient, dennoch komplett eigene soundstrukturen bzw. -konstruktionen entworfen werden :roll: ...cya
tro
Trinker schrieb:also ich geb da termoblue vollkommen recht*
Gruß
Trinker
GEH(irn)TOmore schrieb:me2 ich hab noch nie wirklich daran gedacht etwas zu covern...da mein stolz dafür zu groß istals das ich von emanden die melos "klaue" selbst wenn sie noch so genial ist
soll keine kritik an leuten sein die ab und zu spass daran haben etwas zu covern
DJLopez schrieb:Ich denke es kommt immer drauf an!
Wenn du ein Bekanntes Lied nimmst, bzw zB die Melodie davon, und das Lied dann als deine Eigenkomposition "verkaufst" (zum download anbietest), bekommt man sicherlich Ãârger. Wenn man "nur" einen Remix macht, und den Originalkünstler erwähnt, geht das schon in Ordnung denke ich!
Grüße,
Lopez
GEH(irn)TOmore schrieb:darüber sollte man sich allerdings vorher informieren denn bevor ich nur wegen einem remix strafe zahlen muss sollte ich schon wisen wodrauf ich mich einlasse.
DJLopez schrieb:GEH(irn)TOmore schrieb:darüber sollte man sich allerdings vorher informieren denn bevor ich nur wegen einem remix strafe zahlen muss sollte ich schon wisen wodrauf ich mich einlasse.
Wie gesagt: Wenn du es als DEINEN Mist verkaufst, bist du direkt DRAN! Und irgendjemand pisst dich immer an...
ABER:
Wenn ich z.B. einen Song folgendermassen zum freien Download anbiete, ist das durchaus legitim:
U2 - New years day (Lopez remix)
Insbesondere dann, wenn es zB Midi-Dateien gibt.
Als Beispiel dafür kann ich anbieten:
Es gibt ja viele Alleinunterhalter. Die bekommen GELD dafür, bekannte Hits von diversen "Stars" nachzuspielen, zB am Klavier oder am Keyboard. Die dürfen das ja auch
Man sollte halt keine Gewinnabsichten dabei haben! Und wenn man sicher gehen will, schickt man dem Label auch das remix-mp3... die kümmern sich aber auch ned wirklich drum... meine Erfahrung!
tERMoBLUe schrieb:jaja, dit ist schon klar...aber die "alleinunterhalter-sparte" obliegt definitiv einer verwertungsgesellschaft...hat mich damals schon tierisch interessiert, als ik noch inna "bw-kapelle" inne tasten kloppte...wat ne zeit...
jedenfalls denke ik, so wie du deine remixe präsentierst, wird dit schon in ordnung gehen...und mit midi-files wird man ja im netz förmlich zugeschaufelt...hatte mir dit ooch mal angetan, bin da eher weg von...ik werkel lieber im sumpf der vielleicht noch mathematisch vorhandenen kombinierten möglichkeiten zur erstellung einer melodie mittels internationaler tonleiter herum...peace
tro
GEH(irn)TOmore schrieb:aber ich denke die leute die life stücke von jemandem nachspielen haben entweder eine allgemeingültige lizenz die es ihnen erlaub jedes stück auf bestimmten veranstaltungen vorzuspielen.mp3 tracks sind da immer ein bissl was anderes weil das theoretisch einfach mal jeder der internet hat sich downloaden kann wobei der schaden für den künstler dann wesentlich größer wird als bei einer vorstellung wo insgesamt vlt. 100.000 leute hinkommen(wenn es stark besucht ist)
DJLopez schrieb:GEH(irn)TOmore schrieb:aber ich denke die leute die life stücke von jemandem nachspielen haben entweder eine allgemeingültige lizenz die es ihnen erlaub jedes stück auf bestimmten veranstaltungen vorzuspielen.
Nene :-)
Also die GEMA hat die Vorschrift, dass man bei kommerziellen Veranstaltungen eine Gebühr bezahlen muss. Bei privaten (nicht-öffentlichen) Veranstaltungen ist dies nicht der Fall. Daher muss auch keiner an die GEMA Geld bezahlen, wenn er im Keller ne Party macht :-)
Du verwechselst da also ein paar Sachen
Also um aus dem Offtopic rauszukommen, hier meine Abschlussbemerkung:
Bietet ihr gecoverte Musik an, sollte diese
- erkennbar sein, von welchem Interpreten es stammt
- nicht kommerziell angeboten oder finanziell/wertmässig vergütet werden (zB Zwangsklick auf einen Banner zum downloaden)
Wer jedoch eine Melodie übernimmt, wenn auch nur Teile, und es als sein geistiges Eigentum anbietet (wenn auch privat), dann gibts BÃâSE auf die Finger :cussing:
BassBurger schrieb:Eigene Samples erstellen, Samples verfälschen
und am besten alles selber spielen.
(Anhand der Midi-Aufnahmen auf dem Rechner kann genug Unschuld bewiesen werden!).
Nettes Thema, nicht ?
towerPHIL schrieb:so wie ich das hier sehe krieg ich ja gleich mal schrecken...eigentlich wollte ich als nächsten track nen remix von der bittersweetsymphonie im hip hop style hier veröffentlichen...da der streicherpart des liedes ja über 3 sekunden geht und bei midi die ganze atmosphäre verloren geht kann ich den beat wohl gleich mal aus meiner tracklist löschen?!
ich weiß das hier wahrscheinlich irgendwo die antwort schon versteckt ist ...aber ich will es nochmal für den speziellen fall wissen
danke im vorraus
newbie phil =)
DJLopez schrieb:towerPHIL schrieb:ich weiß das hier wahrscheinlich irgendwo die antwort schon versteckt ist ...aber ich will es nochmal für den speziellen fall wissen
danke im vorraus
newbie phil =)
Also nochmal:
Wenn du einen REMIX machst, und den Track nach dem Original-Artist benennst und nur am Ende deinen Namen anhängst - zb "Kai Tracid - Trance and Acid (Lopez' Mix)" - ist das OK! Geld machen darfst damit aber nicht!
MIT KEINEM REMIX!
Ganz schlimm ist es, wenn du einen Track von jemand anderem benutzt, um einen eigenen zu machen - zb Samples benutzen aus dem Track.
Wenn du dann das Gesamtprodukt als DEINS erklärst - "FLStudio.de-Forumuser - Mein tolles Lied" - machst du dich STRAFBAR.
Ist das jetzt endlich mal angekommen?
DJLopez schrieb:towerPHIL schrieb:ich weiß das hier wahrscheinlich irgendwo die antwort schon versteckt ist ...aber ich will es nochmal für den speziellen fall wissen
danke im vorraus
newbie phil =)
Also nochmal:
Wenn du einen REMIX machst, und den Track nach dem Original-Artist benennst und nur am Ende deinen Namen anhängst - zb "Kai Tracid - Trance and Acid (Lopez' Mix)" - ist das OK! Geld machen darfst damit aber nicht!
MIT KEINEM REMIX!
Ganz schlimm ist es, wenn du einen Track von jemand anderem benutzt, um einen eigenen zu machen - zb Samples benutzen aus dem Track.
Wenn du dann das Gesamtprodukt als DEINS erklärst - "FLStudio.de-Forumuser - Mein tolles Lied" - machst du dich STRAFBAR.
Ist das jetzt endlich mal angekommen?
GEH(irn)TOmore schrieb:du kanst ja einen remix von machen darfst ihn bloß nicht veröffentlichen ansonsten kannst du ihn machen.(vlt. freunde intern)
Dj Ric schrieb:Ich finde auch dass man den eigenen Sound selber erstellen sollte. Denn nur so kann man von einem selbstproduzierten Sound sprechen!
daflight schrieb:Hi bin neu hier (stell mich später noch vor)![]()
erstmal ne frage:
Und wie ist das mit dem Urheberrecht bei Fruity Loops? Also ich meine jetzt wenn man nur mit FL einen Track fertig macht (also schon eigene Ideen und so aber halt drums, bass, sytrus und plugins, effekte und so von FL verwendet)
Dürfte man das veröffentlichen?
Greetz
Datronixx schrieb:daflight schrieb:Hi bin neu hier (stell mich später noch vor)![]()
erstmal ne frage:
Und wie ist das mit dem Urheberrecht bei Fruity Loops? Also ich meine jetzt wenn man nur mit FL einen Track fertig macht (also schon eigene Ideen und so aber halt drums, bass, sytrus und plugins, effekte und so von FL verwendet)
Dürfte man das veröffentlichen?
Greetz
Die Instrumente darf man verwenden, ist egal woher, jedoch geht es im Urheberrecht nur um die Melodien.
nicely schrieb:Zitat:Die Instrumente darf man verwenden, ist egal woher, jedoch geht es im Urheberrecht nur um die Melodien.
also darf ich auch die typischen sounds, die ja keine melodien ergeben in einem trance-hit, einfach so nehmen und meine eigene melodie druffbasteln und veröffentlichen?
dann hört sich das lied bis auf die melodie nämlich fast identisch an...
glaube ich eher net, dass das rechtens ist
nice greetings,
nicely
Datronixx schrieb:nicely schrieb:Zitat:Die Instrumente darf man verwenden, ist egal woher, jedoch geht es im Urheberrecht nur um die Melodien.
also darf ich auch die typischen sounds, die ja keine melodien ergeben in einem trance-hit, einfach so nehmen und meine eigene melodie druffbasteln und veröffentlichen?
dann hört sich das lied bis auf die melodie nämlich fast identisch an...
glaube ich eher net, dass das rechtens ist
nice greetings,
nicely
Kommt immer darauf an, wie man es gestaltet, sollte natürlich auch kein 100%iger Abklatsch sein, nur eigene Melodie, aber es gibt gerade in der Sache mit den Drums & Percussion keine Dinge der Unmöglichkeit. Mal angenommen du bastelst einen Track mit denselben Intrumenten wie z.b. jemand einen HIT gemacht hat, du verwendest aber komplett unterschiedliche eigene Ideen, sodass der Track ggf. ein klein bisschen danach klingen könnte, aber es ist dann trotzdem deine Idee und nicht die von dem anderen.
