01.11.2005, 23:33
Verfasst am: 15.06.2004, 11:50 von DJLopez
DJLopez schrieb:Hi Leute,
aus meiner langjährigen Erfahrung mit GEMA, Ideenklau etc werde ich mal etwas plaudern, was vllt nicht jeder weiss :-)
Also, wer ein Musikstück komponiert, solange es 100% aus "eigener Hand" und eigener Kreativität entstammt, ergo keine fremde Melodien oder Loops benutzt, ist sofort "geisiter Eigentümer" (Urheber) des Stückes. Das kann man ihm auch NICHT NEHMEN ODER VERKAUFEN!!
Auch nach dem eigenen Tod ist und bleibt man F́R IMMER der Urheber seines Werkes, und bei Ver̦ffentlichungen ist dies auch anzugeben!
ABER:
Der rechtliche SCHUTZ des Urhebers gegen Ideenklau/Nutzung des Stückes verfällt aber nach 25 Jahren! Ergo kann man Samples von 25 Jahre alten Platten wiederum benutzen! Aber auch hier wieder "Obacht":
Manche Angehörige - z.B. Lisa M. Presley - halten trotzdem noch RECHTE an schon verstorbenen Künstlern, und fordern bei Nutzung alter Songs in jegweder Form Alimente bzw. Abgaben! Am besten vorher bei der Gema nachfragen, solltet ihr vorhaben Lieder mit Samples aus alten Stücken zu veröffentlichen. Fragen kostet da (noch) nix
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Nun, wer seine Tracks nun verschickt, zB als Promo an verschiedene Firmen könnte schnell denken, "die klauen mir meine Ideen", was an sich garnicht SOOO abwegig ist (ganz aktuelles Beispiel: http://www.urheberrecht.org/news/?id=1905&w=&p=1 ), es gibt da ein paar böse Spezies (Ka! und sein Trance-Label zB) die sich gerne Ideen abgucken und dann nachbasteln!! Also was tun?
Eine Rechtsschutzversicherung ist für sowas immer praktisch, so'n Anwalt kostet immer viel Geld, aber viel wichtiger ist es, daß ihr auch Beweise dafür habt, daß ein geklautes Lied wirklich aus EUREM kreativen Geist entsprungen ist!
Am besten, so empfielt es die GEMA selber, sollte man einen Live-Auftritt gemacht haben, bevor man eine Promo-CD verschickt, weil man so genug "Zeugen" hat, die belegen könnten, das Lied von euch zu kennen.
Dummerweise gibt es kaum noch "echte" Live-Auftritte, daher mein Tip:
Gebt etwas Geld aus, und lasst euch eine handvoll Dub-Plates machen!
Dub-Plates sind geschnitzte - nicht gepresste - Vinylplatten!
Man kann sich Adressen googlen oder mal bei Ebay stöbern, da sollen sich auch Angebote finden lassen!
Der Vorteil für euch ist, daß diese "industrielle" Fertigung euch eine (ziemlich) absolute Rechtssicherheit gibt, da ihr so einwandfrei beweisen könnt, dieses Lied vor dem Ideenklau komponiert und hergestellt zu haben!
Eine Kleinauflage gepresster CDs tut's auch, ist zwar im Stückpreis günstiger, aber mit 500 Euro muss man rechnen, unter 100 Stück presst AFAIK keiner mehr! Da ist man mit 15-20 Euro pro Dub-Plate besser bedient, da es diese auch als Unikate gibt (jede einzeln geschnitzt).
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ÃÅbrigens, wem das Urheberrecht WIRKLICH interessiert, dem soll gesagt sein, daß man den Schriftsatz - es sind nur 30 Seiten !!! - gegen eine Schutzgebühr beim Bund oder Gema anfordern kann!
Die Schriftsätze sollten aber auch "frei" in diversen P2P-Netzwerken verfügbar sein, ihr wisst schon was ich meine
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So, hier noch ein Link zu weiteren Fragen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Gemeinfreiheit
Ein paar rechtliche Erläuterungen:
http://www.bildkunst.de/body_medienproduktion.html
Urheberrechtsgesetz (afaik)
http://www.urheberrecht.org/law/normen/u...9-13/text/
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So, ich hoffe ich konnte euch nun allen helfen, die Rechtschraibfeeler könnt ihr behalten! Bei Fragen, erst googlen, dann fragen!![]()
Greetz,
Lopez
Datronixx schrieb:Hallo!
Sehr nützlicher Beitrag, muss ich schon sagen, leider habe ich unter google auch nichts dergleichen gefunden, über Dub-Plates oder ähnliches.
@DJLopez
Hast du einen Tip einer Seite vielleicht ?
DJLopez schrieb:Hi Leute,
ja hier ist der Schnitzmeister, grüße vom Lopez wenn ihr ihm was schickt
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...58866&rd=1
und
tmlaut@aol.com
Greetz,
Lopez
DJLopez schrieb:Hi Leute,
anbei die Antwort des Schneidemeisters auf diverse Fragen, bitte direkt an ihn wenden, NICHT an mich!
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Hallo. durch zusenden einer Audio cd fertige ich dir eine Schallplatte.
11-12 Minuten passe auf eine Seite bei Aufnahmelautstärke +6dB
Pro beidseitig bespielter Platte nehme ich 30 euro.
Andere Spielzeiten und Lautstärken sind nach Absprache und ggf. Aufpreis auch möglich.
die Lieder die du auf vinyl haben möchtest brauche ich auf normalen audio cd Format (cd player)
Am besten wäre eine cd pro Platte. [Anm.v.Lopez: Keine ahnung was das sein soll)]
Das Geld auf mein Konto überweisen,
oder direkt mit der cd zu mir schicken.
die anzahl der platten die du benötigst spielt dabei keine rolle. (ebay)
rabatt mache ich ab 10 scheiben. 10 mal 12" für 260 euro ( 2mm schwarz / 11-12min. seite)
Versandkosten zu dir zurück. wichtig !!!!
1 platten - 2 euro für verpackung und versand (Warensendung)
2 - 10 platten - 5 euro " " " " ( Päckchen)
Versand ins eu Ausland (oder Schweiz) 8,20 euro bei der post.
Die cd wird an folgende adresse geschickt:
Tim Lauterbach
Schwedenstr. 7
32602 Vlotho
Das Geld auf folgendes Konto überweisen:
P.Lauterbach
sparkasse Herford
blz. 494 501 20
knr. 125 402 9539
Zweck. Deinen Namen + Anzahl der Platten
Wichtig ist, das der Name des Absenders der cd übereistimmt mit dem Namen auf der ÃÅberweisung. Zwecks Zuordnung.
Bitte leg zu der cd noch einen kleinen Zettel, auf dem du ein wenig die Reihenfolge der Tracks beschreibt und die Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Bitte auch gut leserlich die Lieferadresse angeben.
Gut wäre es wenn die Tracks die auf vinyl kommen sollen ungefähr die gleiche Lautstärke haben.
Und je besser die Qualität umso besser wird natürlich das Ergebnis auf Platte.
Bei Fragen stehe ich natürlich gerne zu Verfügung.
Mailt mir oder ruft mich an unter der Nummer 0177 2357939 oder tmlaut@aol.com
ich verkaufe die platten als promo scheiben. oder besser gesagt als white labels.
Auf Wunsch kann ich dein eigenes Logo oder Label auf die Plattenmitte drucken.
Dazu mußt du mir eine Vorlage per cd oder mail zuschicken. (JPG- Datei)
Aufpreis 5 euro pro Platte (beidsseitig) [Anm.v.Lopez: Lieber selber machen!]
super klang und Qualität. keine Lackplatten Die nach 5o Mal abspielen unbrauchbar sind. Bässe, Mitten und Höhen bleiben voll erhalten
100%ig scratch-fähig !!
Wahlweise habe ich auch durchsichtige Rohlinge in 1mm oder 2mm Stärke.
Die 2mm Scheiben sind beidseitig bespielbar für 35 Euro. (11-12 min.)
Die 1mm Scheiben sind einseitig bespielbar für 20 euro (11-12 min.)
Kleinet Tip: Für den normalen Gebrauch der Platten sind die stabieleren 2mm Scheiben optimal.
Zum scratchen empfehle ich die dünneren und leichteren 1mm Platten.
Gruß Timitus rec.
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Als Anmerkung sei noch zu sagen, daß eine eigene PLATTE wesentlich Kultverdächtiger ist als eine CD :-))
Und nochwas, sollte jmd mal auf die Idee kommen, 5 Platten zu bestellen, bescheid sagen, dann findet sich evtl noch jmd, der weitere 5 platten bestellt, so hat man direkt den Rabatt rausgeholt :-)
Vllt lässt sich der Meister ja auch zu einem generellen Rabatt für fl-studio.de - Forum - User überreden (was für ein Wort)!!
Dafür müssten "wir" allerdings da vermutlich öfter was in Arbeit geben...
Sooo, damit ist mein "Artikel" hoffentlich nun komplett :-)
Datronixx schrieb:Hey !
Das ist ne super Idee von dir Lopez!!!!
Wir können eine Sammelbestellung abgeben und dann brauch im Grunde genommen, nur einer von uns bestellen, dann schickt er das Geld nach erhalt von unseren Geldern auf sein Konto, wir laden unsere Songs hoch und derjenige brennt die dann auf CD, schickt die CD nach demseine Adresse und wenn der Verschicker die Platten bekommt, kann er die an uns alle wieder verteilt zusenden.
Meinst du das so in etwa ? - (Obwohl das Porto müssten wir auch mitschicken beim überweisen, denke ich.
DJTrancelight schrieb:Super Beitrag muss ich sagen!
Aber das mit dem Urheberrecht ist eigentlich ganz einfach.
Immer fragen bevor man es (Sample, Grafik....) einsetzen will, dann ist man immer auf der sicheren Seite.
Datronixx schrieb:Auf gut deutsch heisst das, eine gute Platte kostet rund 35 EUR. Das finde ich einen fairen Preis und das macht einen natürlich richtig Glücklich finde ich, eine eigene Schallplatte im Hause zu haben, ich finde das einfach GEIL \/
Datronixx schrieb:Noch eine interessante Seite zu diesem Thema gefunden
http://www.duophonic.de/
DJLopez schrieb:Hi,
Soundexplorer schrieb:Noch eine interessante Seite zu diesem Thema gefunden
http://www.duophonic.de/
ihr kennt mich ja alle als Nervbolzen, und die Duophonic-Leute sind auch Opfer geworden:
Lopez: Eine Einzelvinyl kostet 28 Euro, sind damit beide Seiten gemeint?
DuoPh: Das ist der Preis für eine 12", beidseitig bespielt. Ist aber der NETTOPREIS !! Kommen noch MwSt. und Versand hinzu - die Platte kommt dann brutto auf 38,86 ââ¬.
Also Leudde, die Duophonic-Köppe sind nur billiger bei mehreren Platten... aber interessant allemal!!! 100Stk gibts da für unter 10 Euro/Stk)
DJLopez schrieb:brennfett schrieb:sehr cool von dir Lopez dass du soviel tips gibst.
echt guter beitrag.
wenn ich zB einen klavierton sample und damit eine neue melodie mache, aber jemand trotzdem den klavierton an der klangfarbe oder wasauchimmer wieder erkennt ,,, ist das schon 'geklautt' ÿ
PUHH, das war schon immer so eine Sache...
Da muss ich erstmal wieder nachfragen, aber grundsätzlich gilt:
Lieber nichts klauen!
Ich kenne 3 Gerüchte, die sich hartnäckig halten:
1.: Man darf Samples bis 2 Sekunden von anderen Liedern benutzen
2.: Man darf bis zu 8 Takte eines Liedes benutzen
3.: Ich habe von einer Klage einer Gruppe gehört, die einen Produzenten verklagt haben, weil er den Bass eines "Hits" benutzt hat.
Es konnte festgestellt werden, daß der Bass tatsächlich geklaut war [wie auch immer], und der Produzent musste daraufhin Tantiemen bezahlen.
Und so ein Bass-Sample ist garantiert KEINE 2 Sekunden lang.
Man sollte sich auf jeden Fall bei kommerziellen Produktionen IMMER vorher bei den Rechteinhabern der Samples melden und absichern, und sich VOR einer Veröffentlichung einigen.
Ein gutes Beispiel sind u.a. die Beastie Boys, die sehr viel Geld wegen unrechtmässig benutzter Samples ihres (ersten?) Albums bezahlen mussten!
DJLopez schrieb:brennfett schrieb:lopez, vielen dank fur die infos !! schade dass das mit den 2 sekunden oder 8 takten gerüchte sind, hab auch mal sowas gehört und immer drauf gehofft..
gibts da nich n 'pauschalangebot' der gema oder sowas für samplingmusikanten wie mich ...
Also wie gesagt, generell lieber garkeine Samples benutzen! Und schon garnicht, was von einem HIT kommt.
Ansonsten darf man ja nicht vergessen, daß grade im Genre Techno und HipHop SEHR viel geklaut wird, man findet ja kaum noch aktuelle Lieder, die NICHT irgendwie die gleichen Instrumente, Samples oder Effekte benutzen!
ZB Samples, die sehr häufig benutzt werden, könnten auch von einer SamplingCD kommen! Die Samples auf der CD - wenn man sie GEKAUFT HAT - darf man dann auch in kommerziellen Stücken benutzen!!
However. Ich kenne deinen speziellen Fall jetzt nicht, deine Musik etc - wäre nett, wenn du was bei der Competition einbringen könntest... ist sowieso im Moment sehr wenig los da
Datronixx schrieb:@brennfett
Da du deinen Song erst bewerben musst
Samuel schrieb:also ich weiß aus langjähriger Banderfahrung folgende dinge:
es gibt zwei unterschiedliche gema mitgiedschaften, die einzige die für usn relevant ist, ist glaube ich die angebunden, ich weiß nicht mehr genau wie das heißt.
da schickt man denen ne tonaufnahme mit songtitel und bandnamen und fertig, die sache ist: wenn man ne CD aufnehmen will, muss man geld für seine eigenen songs bezahlen, also tantiemen, die werden dann aber am ende des jahres zurückgezahlt, is bei denen halt so regel, is nich schön aber verständlich.
man kann auch anders dafür sorgen, dass die eigene musik rechtlich geschützt ist.
1. wenn man ne CD brennt, dann wird das datum an dem diese erstellt wurde ja automatisch mit draufgebrannt, dann sollte man aber so intelligent sein und eine CD behalten, an der man das beweisen kann.
2. wenn man eine CD mit eigenen stücken in einen briefumschlag steckt und an sich selber schickt, dann kann man anhand des datums des poststempels auch festamchen, von wann die lieder sind... dann solltem na aber auch so schlau sein und den umschlag dann zu lassen
was mich aber interessieren würde, ist die sache mit den samples. bei uns im industrial ist es ja üblich samples aus filmen oder vorlesungen zu nehmen udn einzubauen, wie sieht das denn damit aus?
DJTrancelight schrieb:@ Samuel,
deine Idee mit der CD und dem Briefumschlag finde ich genial!
Samuel schrieb:danke danke
das ist sogesehen ja ein ganz einfacher trick, denn anhand des poststemples und der handschrift auf dem umschlag kann man ja nachweisen das die sachen 1. von einem selbst sind und 2. beweisen dass man sie vor allen anderen erstellt hat
Samuel schrieb:wird meine frage eigentlich noch beantwortet oder bin ich jetzt aufgeschmissen?
Sqeetz schrieb:Samuel schrieb:wird meine frage eigentlich noch beantwortet oder bin ich jetzt aufgeschmissen?zu deiner frage: egal woher du irgendwas gesampled hast. du brauchst die erlaubnis des copyrightholders © oder publishers (p).
im falle von sprachsamples wird es wahrscheinlich der publisher sein, der das copyright auf die aufnahme an sich hat, nicht den inhalt des textes.(aber von dem wahrscheinlich auch)
zu der sache mit dem brief an sich selbst:
ich hab gelesen dass das zwar als eindeutiger beweis vor gericht zwar wirklich rechtens waere, aber in der praxis waere sowas kaum durchfuerbar.
ueberleg mal: irgendein popeliger unbekannter producer bedient sich an deinem geistigen eigentum, du kriegst das mit (sehr unwahrscheinlich) und verklagst ihn. du hast ja den beweis dass es wirklich dein zeugs ist. auf was willst du ihn verklagen? auf schadenersatz? welcher schaden entsteht dir als hobby producer? ist es weil derjenige profit aus deiner musik macht? wieviel wurde derjenige mit deinen ideen machen? die gerichtskosten wuerden den streitwert beiweitem uebersteigen. sowas wuerde sofort abgewiesen werden.
und falls doch mal ein richtig grosser producer deine sachen abkupfern wuerde, kannst du glauben dass der beiweitem bessere anwaelte sich leisten kann als du. deren seite wartet nur ab bis du an den gerichtskosten total bankrott gehst, und sowieso nicht mehr weitermachen kannst.
naja. soviel dazu.
der-walfisch schrieb:Sqeetz schrieb:und falls doch mal ein richtig grosser producer deine sachen abkupfern wuerde, kannst du glauben dass der beiweitem bessere anwaelte sich leisten kann als du. deren seite wartet nur ab bis du an den gerichtskosten total bankrott gehst, und sowieso nicht mehr weitermachen kannst.
Nu mal mal nicht den Teufel an die Wand.
Auch gute Anwälte können Rechtssachen nicht völlig verdrehen. Im übrigen gibts sowas wie Prozesskostenfinanzierung.
Sie müßten nachweisen, daß der Producer definitiv keine Möglichkeit hatte, deine Idee zu hören, dann könnte er sich rauswinden. Es gibt definitiv auch Fälle, wo dem Kläger Recht gegeben wurde.
Sqeetz schrieb:der-walfisch schrieb:hoert sich nicht schlecht an. hab von foris nie vorher gehoert. wie gesagt: was ich geschrieben habe hab ich auch nur woanders gelesen & hier wiedergegeben.Sqeetz schrieb:und falls doch mal ein richtig grosser producer deine sachen abkupfern wuerde, kannst du glauben dass der beiweitem bessere anwaelte sich leisten kann als du. deren seite wartet nur ab bis du an den gerichtskosten total bankrott gehst, und sowieso nicht mehr weitermachen kannst.
Nu mal mal nicht den Teufel an die Wand.
Auch gute Anwälte können Rechtssachen nicht völlig verdrehen. Im übrigen gibts sowas wie Prozesskostenfinanzierung.
Sie müßten nachweisen, daß der Producer definitiv keine Möglichkeit hatte, deine Idee zu hören, dann könnte er sich rauswinden. Es gibt definitiv auch Fälle, wo dem Kläger Recht gegeben wurde.
aber: wenn deine sachen online sind, wer hat denn nicht die moeglichkeit deine ideen zu hoeren?
Samuel schrieb:dann sag doch geich das es sinnlos ist sowas wie geistiges eigentum zu erschaffen
Sqeetz schrieb:Samuel schrieb:dann sag doch geich das es sinnlos ist sowas wie geistiges eigentum zu erschaffendu und alle die deine musik kennen wissen wo sie's zum ersten mal gehoert haben.
Datronixx schrieb:Aufklärung hier:
Zitat:Melodienschutz
Im Bereich der Musik gilt der so genannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die GEMA besteht deswegen auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.
Quelle: GEMA
Chrizmatique schrieb:ich hab gehört oder eher gelesen,das die Gema dir garnix kann,wenn du zum beispiel ein klassik stück..keine ahnung nehmen wir mal Bethoven
samplest,darfst du 4 Sekunden davon preisgeben!also 4 sekunden berühmte stücke samplen,mehr auch nich..es sei denn du hast die rechte daran..aber dazu muss man viel geld haben 8)
Sqeetz schrieb:Chrizmatique schrieb:ich hab gehört oder eher gelesen,das die Gema dir garnix kann,wenn du zum beispiel ein klassik stück..keine ahnung nehmen wir mal Bethovendas mit den 4 sekunden, manchmal liest man auch was von 2 takte, usw.. ist ein geruecht. stimmt nicht. es ist egal wie lang oder kurz das sample ist.
samplest,darfst du 4 Sekunden davon preisgeben!also 4 sekunden berühmte stücke samplen,mehr auch nich..es sei denn du hast die rechte daran..aber dazu muss man viel geld haben 8)
Samuel schrieb:im falle von solchen stücken ist das abhängig davon wie lange der herr tot ist, ab 70 jahre tot ist da recht an den sachen frei^^
mgmusic schrieb:Der Vorschlag mit dem Briefumschlag Einschreiben.... ist meines Erachtens nicht besonders sicher. Wie willst du Nachweisen, dass du den Umschlag nicht manipuliert hast. Auch das Brennen einer CD ist Quatsch. Das Datum ist auch leicht zu manipulieren. Man kann beim Notar ein Exemplar seiner Werke (am besten in Notenform und Audioform) hinterlegen. Das halte ich für die einzige sichere Möglichkeit.
Wenn jemand noch andere Möglichkeiten kennt würde es mich sehr interessieren.